Friday, March 21, 2014

News: WhatsApp in der Kritik – Jetzt warnt sogar die Polizei





Meschede. Während man bis vor vier Jahren noch Nachrichen per SMS verschickte, haben mittlerweile Messenger wie „WhatsApp" die SMS abgehängt. Mit vielen negativen Folgen, warnt Kriminalhauptkommissar Stefan Didam. Besonders Mobbing und die Verbreitung von Pornografie stehen im Fokus.

Während sich in diesen Tagen viele vom Nachrichtendienst „WhatsApp" abwenden und sich alternativen Messengern zuwenden, weil ihnen das System nicht sicher genug ist, bleibt für viele Eltern eine grundsätzliche Frage. Was macht mein Kind da überhaupt? Soll und darf ich das kontrollieren? Und welche Gefahren schlummern dort? Während man bis vor vier Jahren noch Nachrichen per SMS verschickte, haben mittlerweile Messenger wie „WhatsApp" die SMS abgehängt. Mit vielen negativen Folgen, warnt Kriminalhauptkommissar Stefan Didam.

Der Polizist ist Internetbeauftragter im Kommissariat Kriminalprävention - die meisten Schüler der Region kennen ihn, weil er regelmäßig die Schulen besucht und über die Gefahren des Internet aufklärt. Eltern und Lehrer wenden sich an den Polizeibeamten, wenn sie Missbrauch und Mobbing im Netz vermuten. Zunehmend sind Messenger ein Thema. Verbreitung von Pornografie

„ WhatsApp hat die SMS und Facebook gerade bei den Jüngeren abgelöst" , beobachtet er. Und weil der internetbasierte Nachrichtendienst ausschließlich auf dem Handy genutzt wird, verschwinde auch die Internet-Nutzung aus dem Sichtfeld der Eltern praktisch in der Hosentasche der Sprösslinge. Didam rät: „Eltern sollten da - je nach Alter der Kinder - durchaus ab und zu einen Blick drauf werfen." Denn was die meisten nicht wissen: „WhatsApp" beispielsweise schließt die Nutzung für unter 16-Jährige aus. Allerdings nur in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gibt es ausschließlich auf Englisch. Es sei denn, die Eltern stimmen ausdrücklich zu.

Doch was macht den Messenger für Kinder gefährlich? Da ist zunächst mal die mögliche ungebremste Verbreitung von Pornografie. „Ein beliebtes Spielchen ist es, die Bilder und Videos an vermeintlich schüchterne Mädchen zu schicken und abzuwarten, bis diese rot werden", berichtet Didam. Renaissance des Kettenbriefes

Dann gibt es weiter die eigenen Nacktbilder, die man seiner großen Liebe mal geschickt hat. Doch wenn die Freundschaft zerbricht, kommt es vor, dass der oder die Verflossene diese „Liebesbeweise" aus verletztem Stolz oder als Schikane in der Klasse herumschickt.

Außerdem ist Cyber-Mobbing eine latente Gefahr. Stefan Didam versucht eine Einordnung: „Wenn man früher auf dem Schulhof stand und über jemand Dritten gelästert hat, dann hörte das ein sehr eingeschränkter Kreis. Heute über die Messenger ist es beispielsweise in der Klassen-Gruppe für jeden sichtbar." Auch das Opfer leidet entsprechend. Werden die Attacken heftiger, sollte man auch wissen, dass der Administrator - also der, der die Gruppe eröffnet hat, für die eingestellten Texte gegebenenfalls mit verantwortlich ist. Auch dabei empfiehlt sich ein Blick in die „WhatsApp" - Bestimmungen. Dort heißt es: Wenn der Gruppenadministrator die Gruppe verlässt, wird ein zufällig ausgewähltes Mitglied Administrator - und für den Inhalt verantwortlich.

Ein altes Ärgernis erlebt über „Whats­App" seine Renaissance: der Kettenbrief. In der Regel ist er harmlos, kann aber Viren enthalten und auch Kindern richtig Angst machen. „Zuletzt grassierte eine Variante, in der Familienangehörigen Tod und Krankheit angedroht wurde, wenn man den Brief nicht weitersendet", sagt Didam: „Auch ein Punkt, über den Eltern mit ihren Kindern sprechen sollten." Tipps der Polizei:

Für die jüngeren Messenger-Nutzer - egal ob „WhatsApp", Threema oder Line - rät Stefan Didam Eltern, klare Nutzungsregeln festzulegen. Zudem kann ein Nutzungs-Vertrag sinnvoll sein. Darin sollte man klären, was erlaubt ist und was nicht. Eltern sollten das Passwort kennen und das Tun kontrollieren dürfen.

Außerdem rät Stefan Didam eine Drittanbietersperre einzurichten. Um trotzdem beispielsweise im Google-Play-Store einkaufen zu können, empfiehlt er eine Google-Play-Store-Karte, die wie eine Prepaid-Karte funktioniert und über die man für 15, 25 oder 50 Euro verfügen kann.

Eltern sollten intensiv mit Kindern über Nutzung und Kosten sprechen sowie über die Gefahren von nicht kindgerechten Inhalten aufklären.

Eltern sollten mit ihrem Kind klare Regeln vereinbaren, wie lange es im Internet surfen darf bzw. welche Kosten akzeptabel sind.

Eltern sollten ihrem Kind erklären, dass persönliche Daten wie z. B. die Handynummer oder die Adresse nicht verraten und eigene Fotos und Videos nicht unbedacht versandt werden.

Weitere Infos unter der Webseite www.schau-hin.info ,die vom Bundesministerium für Familie unterstützt wird.

Ute Tolksdorf





Source : http://ift.tt/1jcvEGW

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